Typische Themen
- Vertretung in Verlassenschaftsverfahren
- Pflichtteil, Schenkungsanrechnung und Erbstreit
- Testament, letztwillige Verfügung und Anfechtung
- Nachfolgefragen mit Unternehmens- oder Immobilienbezug
Erbrecht
Leistungen
FAQ
Spätestens wenn Ansprüche bestritten werden, Vermögen unklar ist, Pflichtteile im Raum stehen oder ein Testament zweifelhaft erscheint.
Ja, etwa bei Formfehlern, Zweifeln an der Testierfähigkeit oder Willensmängeln. Ob das sinnvoll ist, hängt von Beweisen und Fristen ab.
Kontakt
Termin buchenIm ersten Gespräch klären wir, welche Ansprüche, Fristen und Unterlagen zuerst wichtig sind.